Was ist Fiskalvertretung?
Fiskalabfertigung in Niederlanden und Belgien – Ihre Lösung, die EUSt-Zahlung bei der Zollabfertigung zu vermeiden
Schneller Kapitalumsatz ist Erfolgsquelle vieler Unternehmen. Und umgekehrt: je länger Ihr Geld beim Finanzamt „geparkt” bleibt, desto geringer Ihr Gewinn.
Möchten Sie die langwierige Prozedur der EUSt-Erstattung umgehen und gleichzeitig den Vorteil einer schnellen und günstigeren Zollabfertigung Ihrer Ware nutzen?
Lassen Sie die Einfuhrzollabfertigung in einem der EU-Länder, z.B. in Niederlanden, Belgien durchführen – so lässt sich die EUSt-Zahlung aufschieben und Sie genießen viele Vorteile.
Die durch die Fiskalvertretung in anderem EU-Land zum freien Verkehr abgefertigte Ware erreicht das Bestimmungsland, z.B. Deutschland, als EU-Ware im Rahmen der innergemeinschaftlichen.
Dank der durch einen registrierten Fiskalvertreter in Niederlanden; Belgien durchgeführten Einfuhrzollabfertigung von außerhalb der EU stammenden Waren, die für einen Empfänger aus einem anderen EU-Land bestimmt sind entfällt die Bezahlung der Einfuhrumsatzsteuer bei der Zollabfertigung. Bei der Freigabe der Ware zum freien Verkehr innerhalb der EU ist der Importeur lediglich zur Zahlung der Zollgebühren verpflichtet.
Fiskalabfertigung in Niederlanden und Belgien – Ihre Vorteile im Überblick:
- Sie können Ihr Kapital beliebig einsetzen und somit Ihr Gewinn steigern. Das Geld, das Sie für die Einfuhrumsatzsteuer bei der Zollabfertigung in Ihrem Heimatland hätten aufbringen müssen, kann auf Ihrem Firmenkonto bleiben, was Ihnen ggf. mehr Investitionsspielraum gibt.
- Sie reduzieren die Kosten für die Zollabfertigung. Die Fiskalabfertigung in Niederlanden oder Belgien erlaubt Ihnen, die Kosten für die Ausstellung des Versandscheins T1 (ohne den die nicht abgefertigte Ware den Hafen nicht verlassen darf) sowie für die Zollabfertigung in Ihrem Heimatland zu eliminieren. Anstelle von mehreren Prozeduren wird Ihre Ware nur einer Zollabfertigung unterzogen. Anschließend muss die in Niederlanden oder Belgien durchgeführte Fiskalabfertigung nur noch dem zuständigen Finanzamt in Ihrem Heimatland gemeldet werden.
- Sie beschleunigen die Zollabfertigung und reduzieren so die Lagerkosten.

